BAFA und KfW Förderung – energieeffizient sanieren!

06.06.2021

Ob neue Fenster, neue Außentüren, Außendämmung, Innendämmung oder eine neue Heizung, seit 01.01.2021 haben sich die Bedingungen der BAFA für Zuschüsse zum energieeffizienten Sanieren (Einzelmaßnahmen) geändert und verbessert.

Ab 01.07.2021 verändern sich auch die Bedingungen zur Kreditvariante der KFW zum energieeffizienten Sanieren und Bauen.

Ziele des BAFA

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und nimmt in den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie und Wirtschaftsprüferaufsicht administrative Aufgaben des Bundes wahr.

Im Bereich Energie fördert das BAFA energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Im Folgenden beziehen wir uns nur auf die BAFA-Förderungen in Form von Zuschüssen für Privatpersonen.

Ziele der KfW

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine Förderbank und Anstalt des öffentlichen Rechts und gehört dem Bund und den Ländern. Sie wurde 1948 gegründet, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft nach dem zweiten Weltkrieg zu finanzieren und zu unterstützen. Auch heute noch ist sie eine der größten Banken Deutschlands und dient der Finanzierung von Existenzgründern, mittelständischen Unternehmen, kommunaler Infrastruktur, Aus- und Weiterbildung und Bau-, Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen.

Die KfW bietet eine Vielzahl von Programmen für Immobilienkäufer, Bauherren und Personen, die Ihre Immobilie modernisieren und energetisch verbessern wollen. Im Folgenden beziehen wir uns auf die KfW-Förderungen in Form von günstigen Krediten und Tilgungszuschüssen für energieeffizientes Sanieren.

Energieeffizientes sanieren eines bestehenden Hauses oder einer bestehenden Wohnung

Planen Sie Ihre Immobilie energieeffizienter zu gestalten? Der Staat fördert Ihr Vorhaben mit verschiedenen Maßnahmen. Dabei ist es egal ob Sie nur eine Einzelmaßnahme umsetzen möchten, wie z.B. Austausch der Fenster und / oder neue Außentüren einbauen, Wärmedämmung an den Wänden anbringen, Dachflächen isolieren und Keller oder Geschossdecken isolieren, oder ob Sie Ihr gesamtes Objekt energieeffizient sanieren wollen.

Hierzu gibt es zwei unterschiedliche Fördermöglichkeiten für bestehende Wohnhäuser oder Wohnungen:

BAFA Zuschuss / Förderung für energieeffiziente Sanierung:

Wollen Sie Einzelmaßnahmen aus Eigenmitteln stemmen, können Sie seit dem 01.01.2021 einen direkten Zuschuss über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragen.

Um die bestmöglichen energetische Ergebnisse zu erzielen, raten wir Ihnen immer einen Energieberater mit einzubeziehen. Die Kosten hierfür werden, innerhalb vorgegebener Grenzen, bis zu 50% bezuschusst.

Wichtig ist, dass der Antrag immer gestellt werden muss, bevor mit der Maßnahme begonnen wird. Es genügt die Stellung eines Antrags!

Sanierungen werden jetzt auch schon bei "jungen" Gebäuden gefördert. Es reicht, wenn der Bauantrag / die Bauanzeige für das Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrages mindestens 5 Jahre zurück liegt.

Bei Einzelmaßnahmen werden förderfähige Kosten von bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit bezuschusst. Der Zuschuss beträgt 20% oder 25% dieser förderfähigen Kosten, das macht immerhin einen Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro bis 15.000 Euro je Wohnung bei Ausnutzung des Höchstbetrages aus.

Auch neue Heizungsanlagen werden gefördert, wenn die derzeitig genutzten Anlagen mindestens 2 Jahre in Betrieb sind. Bei Einbau z. B. einer Gas-Hybridheizung beträgt der Zuschuss 30% und bei einer Wärmepumpe 35% der förderfähigen Kosten. Bei Austausch einer Ölheizung erhöht sich der Zuschuss jeweils um 10%.

Weitere Zuschussmöglichkeiten gibt es bei Erreichen von Barrierefreiheit und verbessertem Einbruchschutz. Näherer Informationen erhalten Sie unter www.BAFA.de

KfW Tilgungszuschuss und günstige Kredite für energieeffiziente Sanierung:

Benötigen Sie für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme einen Kredit, können Sie einen Antrag bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) stellen.

Auch hier raten wir Ihnen einen Energieberater einzuschalten, um ein optimales Ergebnis zu erhalten. Die Kosten für den Energieberater werden bezuschusst.

Kredite können Sie zu den alten Bedingungen noch bis zum 30.06.2021 bei der KFW beantragen. Ab 01.07.2021 ersetzt die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) die bisherige Förderung.

Beim Bauen und Sanieren spielen zukünftig Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine größere Rolle. Details zu den Förderbestimmungen sollen im April 2021 veröffentlicht werden.

Die Antragstellung soll vereinfacht werden und die Kredithöchstbeträge je Wohnung werden von 120.000 Euro auf bis zu 150.000 Euro erhöht. Der Tilgungszuschuss richtet sich dann nach der erneuerbaren Energie-Klasse oder der Nachhaltigkeitsklasse.

Die Förderung des Energieeffizienzhauses 115 findet z. B. ab dem 01.07.2021 nicht mehr statt.

Für Einzelmaßnahmen können Sie derzeit noch einen Kredit in Höhe von max. 50.000 Euro förderfähige Kosten je Wohnung beantragen. Der Zinssatz beträgt aktuell 0,75% p.a. fest auf 10 Jahre. Es wird ein Tilgungszuschuss von 20% gewährt.

Das heißt, wenn Sie z. B. für die Sanierung von 2 Wohnungen 100.000 Euro aufnehmen, zahlen Sie nur 80.000 Euro zurück.

Für die Sanierung oder Erstellung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus, können Sie derzeit 120.000 Euro je Wohnung beantragen. Der Zinssatz beträgt aktuell hier ebenfalls 0,75% p.a. fest auf 10 Jahre.

Der Zuschuss der KfW richtet sich nach der erreichten Effizienzklassen

Effizienzhaus 55. - 40% von max. 120.000 Euro = Tilgungszuschuss 48.000 Euro

Effizienzhaus 100 - 27,5% von max. 120.000 Euro = Tilgungszuschuss 33.000 Euro

Effizienzhaus 115 - 25% von max. 120.000 Euro = Tilgungszuschuss 30.000 Euro (ab 01.07.2021 nicht mehr vorgesehen)

Ab 01.07.2021 erhöht sich der max. Förderbetrag auf 150.000 Euro.

Beim Effizienzhaus 55 (erneuerbare Energieklasse) erhöht sich der Tilgungszuschuss z. B. auf 67.500 Euro.

Es gibt weitere Förderung für z. B. Bockheizkraftwerke, Brennstoffzellen, Erstellung von Wohnraum in beheizten und bisher nicht beheizten Gebäuden und denkmalgeschützten Gebäuden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.kfw.de.

Fazit:

Hier haben wir nur einen groben Überblick über die aktuellen KfW / BAFA Förderungen für die energieeffiziente Sanierung erstellt.

Sollten Sie sich aktuell mit dem Gedanken tragen, energieeffiziente Sanierungen vorzunehmen oder energieeffizient zu bauen, sollten Sie sich mit den aktuellen Fördermöglichkeiten und den Änderungen ab 01.07.2021 beschäftigen, um die für Ihr Vorhaben beste Förderung zu bekommen. Lassen sie sich beraten und denken Sie immer daran, Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. 

Lassen Sie sich die Fördermöglichkeiten von BAFA und KfW nicht entgehen!

Tipp: 

Übrigens, auch wenn Sie ein energieeffizient saniertes Haus oder eine Wohnung erwerben, können Sie eine Förderung beantragen. Voraussetzung dafür ist u. a., dass im Kaufvertrag angegeben wird, welcher Teil des Kaufpreises auf die Kosten der energieeffizienten Sanierung entfällt.

Haben Sie Fragen? Zögerns ich nicht uns anzusprechen!