Energieausweis - was ist das?
Der Energieausweis soll einem potenziellen Mieter oder Käufer einer Immobilie einen Eindruck verschaffen, wie energieeffizient das Objekt ist und mit welchen Kosten für die Heizung zu rechnen sind.
Seit dem Jahr 2009 ist der Energieausweis bei Vermietungen und Verkäufen von Wohngebäuden Pflicht. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach dem Vertragsabschluss übergeben werden. Seit 2014, mit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss der Kennwert der Energieeffizienz bereits in der Anzeige angegeben werden. Auch bei Förderfähigen Modernisierungen sollte immer vorab eine Energieberatung inkl. Energieausweis vorgenommen werden.
Grundsätzlich sind zwei Arten des Energieausweises definiert, der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis.
Der Bedarfsausweis ist in der Regel teurer und aufwendiger zu erstellen. Die Grundlage der Berechnung sind hier die Gebäudedaten, darunter Baujahr, Gebäudetyp, Anzahl der Wohneinheiten, Wohnfläche, Gesamtnutzfläche, Heizungsdaten, Fensterflächen und Fensterart. Hierdurch ist der berechnete Kennwert unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner, wobei die Aussagekraft sehr stark davon abhängt, wie genau und aufwendig der Aussteller des Ausweises die Daten erhoben hat.
Der
Verbrauchsausweis dagegen ist einfacher zu erstellen, solange grundlegende
Gebäudedaten und in erster Linie die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre
vorliegen. Sollten Leerstände vorgelegen haben, so sollten diese berücksichtigt
werden. Obwohl der Verbrauchsausweis einfacher zu erstellen ist, kann er durch
einzelne Bewohner mit stark abweichendem Heiz- und Lüftungsverhalten schnell
verfälscht.
Nicht für jedes Haus kann man sich aussuchen, welcher Ausweis zu erstellen ist.
Bei Neubauten, bzw. allen Gebäuden, für die keine drei Jahre an Verbrauchswerten vorliegen, muss der Bedarfsausweis gewählt werden. Auch bei Gebäuden mit einem Baujahr vor 1978, die weniger als fünf Wohneinheiten besitzen und bei denen keine umfassende Sanierung nach der Wärmeschutzverordnung durchgeführt wurde, benötigen einen Bedarfsausweis.
Gebäude mit einem Baujahr ab 1978, mit einer Sanierung nach der Wärmeschutzverordnung, oder mit mindestens 5 Wohneinheiten, kann ein Verbrauchsausweis erstellt werden, wenn die benötigten Daten vorliegen.
Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, benötigen in der Regel keinen Energieausweis. Dies gilt ebenfalls für sehr kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche. Solange der Eigentümer seine Immobilie selbst nutzt und weder vermieten noch verkaufen will, liegt für ihn keine Pflicht vor, einen Energieausweis vorzuhalten.
Wie kommt man nun an einen Energieausweis?
Nur Personen
mit einer besonderen Qualifizierung sind zur Ausstellung eines Energieausweises
berechtigt. Eine vollständige Auflistung bzw. ein Verzeichnis dieser Personen
gibt es nicht. Es liegen jedoch unter anderem Listen, wie die der
Energieagentur (dena) oder Listen der Verbraucherzentralen vor. Einige Anbieter
bieten auch eine eigene Erstellung über ihre Internetseiten an. Dies ist meist
günstiger und schneller, als einen Experten zu sich kommen zu lassen.
Allerdings ist man in diesem Fall selbst für die Datengrundlage und die
richtige Eingabe verantwortlich und haftet gegebenenfalls für dabei gemachte
Fehler.
Eine Beratung, ob und wenn ja welcher Energieausweis nötig ist und wo dieser erstellt werden kann, bietet ein seriöser Immobilienmakler einem Kunden kostenlos an.