KFW - Effizienzhaus 55 entfällt - Alternative Förderungen

02.01.2022

Das KFW Programm Effizienzhaus 55 entfällt für Neubauten zum 31.01.2022! Bis dahin können Sie noch Anträge einreichen, danach können Sie nur noch auf die alternativen Förderungsmöglichkeiten zurückgreifen. 

Wenn Sie Ihr Eigenheim neu bauen oder energieeffizient sanieren möchten ohne Geld zu verschenken, dann kommen Sie um genaue Kenntnisse zu den verschiedenen öffentlichen Förderprodukten oder eine umfassende Beratung dazu nicht herum. Neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) ist hier vor allem noch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu nennen. Ein weiterer wichtiger Begriff ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). 

Eines der wichtigsten Programme ist die "Förderung - energieeffizient bauen - Neubau" der KFW. Hinzu kommt die seit 2021 eingeführte Förderung der BEG "Förderung - Einzelmaßnahmen - Zuschussprogramm".

Eine der meistgenutzten Förderungen betrifft den Bau eines KFW - Effizienzhauses 55, welche günstige Kredite und Zuschüsse für den Bau von besonders energieeffizienten Gebäuden bietet. Dieses Programm wird für Neubauten eingestellt. Eine Förderung ist nur noch möglich, wenn der entsprechende Antrag bis zum 31.01.2022 vollständig eingereicht ist. Eine Ausnahme gibt es für Betroffene des Hochwassers von 2021, welche die Anträge noch bis zum 30.06.2022 stellen können.

Die Förderung anderer Effizienzhausstufen, wie die eines KFW - Effizienzhauses 40, sowie die Programme zur Gebäudesanierungen werden fortgeführt und bilden somit die verbleibenden Alternativen. Sofern Sie einen Kredit für die Finanzierung der verschiedenen Einzelmaßnahmen aufnehmen möchten, ist dies weiterhin über die KFW möglich.

Wollen Sie keinen Kredit aufnehmen, aber dennoch von den verschiedenen Förderungen profitieren, können Sie einen Förderbetrag über das BEG Zuschussprogramm beantragen.

Voraussetzung ist, dass es sich um ein Wohngebäude handelt, dass in Deutschland steht und  der Bauantrag mindestens 5 Jahre zurück liegt. 

Gefördert werden hier z. B. Maßnahmen an der Gebäudehülle (wie Dämmung der Außenwände und Dachflächen), Austausch der Haustüre und der Fenster. Hierzu muss ein zugelassener Energieberater eingeschaltet werden. Eine entsprechende Auflistung der zugelassenen Experten kann im Internet, aufgeteilt nach PLZ, eingesehen werden.

Der Zuschuss beträgt 20 % der Kosten, wobei der förderfähige Höchstbetrag 60.000 Euro je Wohnung und Kalenderjahr und der Mindestbetrag 2.000 beträgt.

Die Kosten des Energieexperten werden ebenfalls gefördert. Grundsätzlich werden 50% der Kosten übernommen. Der Energieberater stellt die Anträge für die Förderung der Einzelmaßnahme und den Zuschussantrag für seine Kosten. Der Zuschuss wird an den Energieberater ausgezahlt. Er ist dann verpflichtet, sein Beraterhonorar Ihnen gegenüber entsprechend zu reduzieren.

Elektronische Formulare für die Antragstellung hat die BAFA bereitgestellt.

Weitere Fördermöglichkeiten sind z. B. erneuerbare Energien für Heizungen (z. B. Wärmepumpen, Biomassenanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen). Hier beträgt die Förderung 20 - 45 %. Die Förderung bezieht sich nicht nur auf den Kaufpreis der neuen Heizung, sondern auch auf alle anderen damit verbundenen Kosten.

Für die Erneuerung der Heizung ist es nicht notwendig einen Energieexperten einzuschalten. Die bestehende Heizung muss lediglich seit mindestens 2 Jahren im Betrieb sein. Hier ist es ausreichend, wenn die neue Heizungsanlage den Fördervoraussetzungen entspricht. Der entsprechende Antrag kann von Ihnen oder z. B. dem Verkäufer der Heizung problemlos elektronisch gestellt werden.

Neben dem Heizungstausch sind auch Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, wie zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich inklusive des Austausches von Heizungspumpen förderfähig. Gleiches gilt für die Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung.

Sofern Sie in den nächsten Jahren mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz planen, bietet sich die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes durch den Energieeffizienzexperten an.

Wenn der Energieberater mit Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt und dieser gefördert wird und Sie die dort dargestellten Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren umsetzen, erhöht sich der vorgesehene Fördersatz um zusätzlich 5 % für diese Maßnahmen. In diesem Fall können die Kosten des Energieberaters zu 80 % übernommen werden.

Die von uns in diesem Artikel beschriebenen Förderungen stellen nur einen kleinen Teil der Möglichkeiten da, die die KFW und die BAFA Ihnen bieten können.

Für nähere Informationen bieten sich die im Internet veröffentlichen Merkblätter der KFW und der BAFA zu den einzelnen Förderprogrammen an. Auch die Berater der KFW und der BAFA stehen Ihnen bei speziellen Fragen telefonisch gerne zur Verfügung.

Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zu der Übersicht der Förderrungen der KFW:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/

Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zu der Übersicht der Förderrungen der BAFA:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html;jsessionid=A3DA78FDF0C4075CF6083398670227FA.2_cid371

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