KfW verbessert ihre Förderbedingungen

02.02.2020

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, oder kurz KfW, ist eine Förderbank und Anstalt des öffentlichen Rechts und gehört dem Bund und den Ländern. Sie wurde 1948 gegründet, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft nach dem zweiten Weltkrieg zu finanzieren und zu unterstützen. Auch heute noch ist sie eine der größten Banken Deutschlands und dient der Finanzierung von Existenzgründern, mittelständischen Unternehmen, kommunaler Infrastruktur, Aus- und Weiterbildung und Bau-, Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen.

Die KfW bietet eine Vielzahl von Programmen für Immobilienkäufer, Bauherren und Personen, die Ihre Immobilie modernisieren und energetisch verbessern wollen. Wichtig hierbei sind das KfW-Wohneigentumsprogramm (124), das Baukindergeld (424), das Programm Energieeffizient Bauen (153) und das Programm Erneuerbare Energien (270).

Nachdem 2019 schon das maximale Volumen für einen Kredit für Immobilienkäufer zur Eigennutzung von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht wurde, wurden nun auch die Bedingungen für das energieeffiziente Bauen und Sanieren verbessert. Alle Daten gelten für Wohnimmobilien und pro Wohneinheit. Teilweise ist auch die Eigennutzung der Immobilie gefordert.

Der Förderhöchstbetrag bei Finanzierungen für die Sanierung auf bestimmte Stufen des sogenannten KfW-Effizienzhauses wurde von 100.000 Euro auf 120.000 Euro erhöht. Hier kann ein Tilgungs-Zuschuss zwischen 25% und 40% (vorher zwischen 12,5% und 25%) in Anspruch genommen werden. Bei Einzelmaßnahmen, wie der Erneuerung von Fenstern oder der Heizungsanlage können 20% (vorher 7,5%) beantragt werden. Hinzu kommt in allen Fällen ein günstiger Zinssatz von derzeit 0,75% p.a..

Bei einem Neubau gelten ähnliche Regeln. Nur der Tilgungszuschuss liegt hier zwischen 15% und 25% (vorher 5% bis 15%).

Bei Sanierungsmaßnahmen können statt einem Kredit auch nur Zuschüsse zu der Investition in Anspruch genommen werden. Es gelten die gleichen %-Sätze für die Zuschusshöhen, wie bei einer Kreditaufnahme. Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit ist hier allerdings geringer und liegt zwischen 10.000 Euro bei Einzelmaßnahmen und 30.000 Euro bis hin zu 48.000 Euro bei Effizienzhäusern (vorher 5.000 Euro bzw. 15.000 Euro bis 30.000 Euro).

Der Antrag für die Kredite und Zuschüsse können über eine Bank gestellt werden. Es gelten Regeln für die Beschreibung der geförderten Maßnahmen und Nachweispflichten für die tatsächliche Umsetzung. Hier ist in der Regel ein Sachverständiger heranzuziehen, welcher teilweise ebenfalls förderfähig ist.

Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Programmen der KfW und zu weiteren Darlehensmöglichkeiten.